Allgemeines:

Ich bin als Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz Ihr richtiger Ansprechpartner für alle Rechtsfragen des Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechts wie auch zum Wettbewerbs- und Urheberrecht. Bei Fragen des Patentrechts, in einigen Fällen auch des Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechts, arbeite ich in der Regel mit externen Patentanwälten zusammen, deren Hinzuziehung hier sinnvoll und notwendig sein kann.

Meine juristische Ausbildung und Praxis war immer stark am Recht der Medien orientiert. So habe ich ein Zweitstudium als Diplom-Journalist am Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung 1997 in Hannover abgeschlossen und meine Wahlstation 1996 als Referendar in der Rechtsabteilung des damaligen Sender Freies Berlin absolviert. Als Sozius der Kanzlei Platt & Friedrich habe ich langjährig für Medienschaffende aus den Bereichen Film, Kunst und Kultur gearbeitet, was ich heute mit meiner Kanzlei in der kreativen Mitte von Berlin schwerpunktmäßig fortsetze.

Markenrecht:

Das Markenrecht umfasst das Recht der Marken, der geschäftlichen Bezeichnungen und des Werktitelschutzes. Ich übernehme für Sie, von der Recherche bis zur Eintragung, die Anmeldung von Marken aller Art im In- und Ausland. Die eingetragene Marke gibt dem Inhaber das Recht, Dritten den Gebrauch identischer oder verwechslungsfähiger ähnlicher Marken zu verbieten. Die Marke kann auch an Dritte lizenziert oder veräußert werden, wobei ich Ihnen die entsprechenden Verträge erstelle oder Vertragsentwürfe, insbesondere Lizenzverträge, prüfe. Ich verwaltete und überwache auf Ihren Wunsch auch die Marken in einem überschaubaren Kostenrahmen.

Wettbewerbsrecht:

Jeder Gewerbetreibende, aber auch viele Privatpersonen, können früher oder später mit dem Wettbewerbsrecht konfrontiert werden, das in seine wichtigen Kernregelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat. Dazu wird auf viele spezielle Schutzgesetze zurückgegriffen, sei es das Heilmittelwerbegesetz, die Preisangabenverordnung, das Telemediengesetz oder Lebensmittelrecht, um nur einige zu nennen. Jedes „werbende“ Auftreten in der Öffentlichkeit, sei es mit einer Anzeige oder auch nur die Gestaltung des Internetauftrittes, beinhaltet zahlreiche "Fallen", wobei Verstöße gegen das UWG mit kostenträchtigen Abmahnungen durch Konkurrenten oder Wettbewerbszentralen verbunden sein können. Lassen Sie also Ihre Werbung oder Ihren Internetauftritt vorher von mir prüfen oder beauftragen Sie mich, gegen Konkurrenten vorzugehen, die als Ihre Wettbewerber ihrerseits mit unlauteren Maßnahmen Vorteile auf dem Markt zu erreichen zu versuchen. Im Wettbewerbsrecht wird in der Regel mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung bei zuständigen Landgericht versucht, im sogenannten vorläufigen Rechtsschutzverfahren, Verbote kurzfristig durchzusetzen. Dieses besondere gerichtliche Verfahren erfordert Erfahrung und Kenntnisse im Wettbewerbs- und Verfahrensrecht, auch da viele Formalien häufig über Erfolg- oder Misserfolg entscheiden. Dabei ist bei diesem Vorgehen häufig ein schnelles Handeln notwendig, das ich Ihnen anbieten kann. Ich verfüge auf diesem Rechtsgebiet dazu über eine zehnjährige prozessuale Erfahrung und bilde mich als Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz regelmäßig fort.

Urheberrecht:

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt die kreative Leistung und damit insbesondere das kreative Werk von Regisseuren und Komponisten, Autoren und Journalisten, Grafikern und Architekten, wie auch aller anderen Personen, die ein Werk „schaffen“, das die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Anders als bei den anderen gewerblichen Schutzrechten entsteht der Schutz nach dem UrhG mit der Schöpfung selbst, ohne dass es der Eintragung in ein öffentliches Register bedarf. Damit sind aber häufig auch Probleme in Hinblick auf den Nachweis der Urheberschaft und den Zeitpunkt der Schöpfung verbunden, wobei ich Sie über die Möglichkeiten berate, ihre Rechte bestmöglich zu sichern und im Streitfall belegen zu können.

Das Urheberechtsgesetz schützt den Urheber umfassend, regelt aber auch die Nutzungen, die geduldet werden müssen, wobei das Gesetz über die Jahre immer wieder Veränderungen und Erweiterungen erfahren hat, um mit der Entwicklung, aber auch dem Missbrauch der Verwertungsmöglichkeiten „Schritt“ zu halten. Zum 01.01.2008 ist nun eine weitere Reform des UrhG in Kraft getreten. Das Gesetz räumt dem Urheber auch das Recht ein, mit seinem Werk unter Ausschluss von Dritten so zu verfahren, wie er es wünscht. Er kann es selbst nutzen oder nutzen lassen, indem er es anderen, in der Regel gegen Zahlung einer Lizenz, ganz oder in Teilen zur Nutzung überlässt. Dazu schützt das UrhG das Urheberpersönlichkeitsrecht, also das Recht des Urhebers, selbst zu bestimmen, in welcher Form er sein Werk der Öffentlichkeit präsentiert.

Ich unterstütze Sie bei allen auftretenden Problemen zum Schutz Ihrer Werke, sei es bei der Berechnung von Schutzfristen oder bei Fragen zur Schutzfähigkeit. Ich berate Sie zu allen Nutzungs- und Lizenzverträgen und entwickle, verhandele oder beende diese für Sie, sei es als betroffener Urheber oder als Lizenznehmer. Ich verfolge für Sie Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bei Urheberrechtsverletzungen und stehe Ihnen bei der Abwehr solcher Ansprüche durch Dritte zur Seite.

Künstlersozialkasse:

Durch meine Kontakte und die Betreuung von Medien- und Kulturschaffenden wie Künstlern und Agenturen habe ich Erfahrung zu allen Fragen der Künstlersozialkasse (KSK). Ich übernehme für Sie den Schriftverkehr mit der KSK, sei es als Mitglied oder als betroffenes Unternehmen, das von der KSK zur Abgabe herangezogen wird.

Sonstiges:

Ich arbeite dazu wie in der Vergangenheit, neben meinen beiden Schwerpunkten als Fachanwalt, auch weiterhin in den Rechtsgebieten des Individualarbeits-, des privaten Bau- sowie des Verkehrsrechts.